Basismodul 2 – Rechtliche Rahmenbedingungen des Wissenschaftssystems

In diesem Basismodul werden die rechtlichen Grundlagen und die Verfasstheit des Wissenschaftssystems mit Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Förderorganisationen behandelt. Das Spektrum der Inhalte erstreckt sich von den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Grundgesetzes bis hin zu konkreten Rechtsgebieten wie z.B. Vergaberecht, Personalrecht und Haushaltsrecht.

Im Folgenden sind zum einen Eckdaten zum Modul dokumentiert und zum anderen finden sich hier persönliche Ausarbeitungen der Inhalte – alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeiten. Stand 07.03.2022.

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Eckdaten zum Basismodul 2 im Überblick

Basismodul B2Rechtliche Rahmenbedingungen des Wissenschaftssystems
LehrenderProf. Dr. Alexander Kurz
ArtPflichtmodul
Regelsemester1. Fachsemster
Leistungspunkte5 ECTS
Lehrumfang28 Stunden
Lehrtermine19.03.2021 | 20.03.2021 | 10.09.2021 | 11.09.2021 | 08.11.2021
PrüfungsleistungHausarbeit (Abgabefrist 07.02.2022)
Viele Studierende in einer Bibliothek an einer Hochschule

Persönliche Erfahrung mit den Lerninhalten zum Basismodul 2

Inhalte

Im zweiten Basismodul führte Prof. Dr. Alexander Kurz, Vorstand für Innovation, Transfer und Verwertung der Fraunhofer-Gesellschaft, in die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Wissenschaftssystems ein, die ihre Verankerung im Grundgesetz und den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer finden. Erörtert wurde die Rolle von Wissenschaft und Forschung im Grundgesetz, und insbesondere das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, aber auch die Abgrenzung zwischen den Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern. Diskutiert wurden darüber hinaus der rechtliche Status und der Auftrag von Universitäten und Hochschulen in Deutschland, und auch über die außeruniversitäre Forschung (AUF) sowie über die staatliche und privat-wirtschaftlich motivierte Forschungsförderung.

Dieses Modul umfasste auch ausgewählte Rechtsgebiete, die den Wissenschaftsbereich betreffen. Dazu gehörten u.a. das Arbeitsrecht, das Haushaltsrecht, das Vergaberecht und das Steuerrecht. Sehr interessant waren auch die praxisnahen Ausführungen zu Kooperationen und F+E-Verträgen, genauso zu Patenten und Lizenzen.

Prüfungsleistung

Um dieses Modul erfolgreich abzuschließen, galt es eine kurze Hausarbeit (5-7 Seiten) über eine aktuelle Fragestellung aus dem Wissenschaftsbereich zu schreiben. In diesem Kontext machte die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (25.09.2021) durch den Berliner Senat die Grundlage für unsere individuellen Ausarbeitungen. Dabei ging es unter anderem darum, die Umsetzbarkeit und Praktikabilität der Neuregelungen zur Befristung und Entfristung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den Berliner Hochschulen einzuschätzen. Zudem war einzuschätzen, ob es sich um eine arbeitsrechtliche oder hochschulrechtliche Regelung handelt und der Berliner Senat seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hatte.

In meiner Hausarbeit wurden zunächst kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem für befristete Arbeitsverhältnisse betrachtet und die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz im konkreten Fallbeispiel der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes im Kontext von Befristungen des wissenschaftlichen Personals dargestellt. Anschließend wurden die praktischen Auswirkungen der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes auf die Planung und den Einsatz der Beschäftigten vor allem im sog. wissenschaftlichen Mittelbau bewertet. Die Hausarbeit schloss mit einer Einschätzung zu potenziellen Konsequenzen für Berliner Wissenschaftseinrichtungen einerseits und zu möglichen Handlungsoptionen der Landesregierung Berlins andererseits ab.


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